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Aus dem Grossen Rat – Genderstern, Genderdoppelpunkt, Gender-Gap und Gender-Mediopunkt

‚Gendern‘ ist angeblich ‚in‘. Anders lässt sich nicht erklären, dass Schulen, die SVA Aargau und weitere Verwaltungen neuerdings den Genderstern in offiziellen Schriftstücken anwenden.  Sprich, es werden nicht mehr nur Frauen und Männer angesprochen, sondern explizit mit entsprechenden Satzzeichen auch ‚Diverse‘. Die EDU stellte deswegen bereits im August 2021 via Interpellation dem Regierungsrat die berechtigte Frage, wie er damit umgehe. Damals war die Neue Kantonsschule  Aarau betroffen. Der Regierungsrat erklärte, dass er 2019 ein Merkblatt erarbeitet hätte, welches besagte, dass der Regierungsrat sich in dieser Sache an die Weisungen der Bundeskanzlei hält. Diese hält fest, dass einzig Formen verwendet werden dürfen, die den grammatikalischen und orthografischen Regeln entsprechen. Genderstern, Genderdoppelpunkt & Co. entsprechen diesen nicht.

Der Regierungsrat wollte die betroffene Kantonsschule darauf hinweisen und passte im Dezember 2021 seine offiziellen Richtlinien an indem er den Grundsatz ‚Orientierung am Bund‘ ausdrücklich festhielt und verschiedene Ergänzungen, wie zum Beispiel den Umgang mit dem Genderstern, vornahm.

Leider mussten wir feststellen, dass diese Bemühungen wenig effektiv waren, respektive es immer noch Institutionen gibt, welche ganz selbstverständlich eine eigene Sprache verwenden. Dieser Umstand führte dazu, dass ich gemeinsam mit der EDU eine Motion einreichte, welche verlangte, dass der Regierungsrat härter durchgreifen und das Einhalten der geltenden Weisungen und Richtlinien durchsetzen solle.

Der Regierungsrat nahm die Motion entgegen, da er grundsätzlich mit uns einverstanden ist, wollte sie aber abschreiben, da er das Anliegen als erledigt sah. Das sahen wir anders. Ein Blick auf die Webseite der SVA Aargau zeigt: Bei der Einladung zum Ärzteforum 2022 wird ebenfalls ganz selbstverständlich der Genderstern verwendet. Es scheint also in der Verwaltung niemanden zu kümmern.

Während die SP in ihren Voten darauf hinwies, dass das dritte Geschlecht längst akzeptiert sei und die Gendersprache generell und überall angewendet werden sollte (mit einer entsprechenden Motion werden wir uns noch befassen müssen), argumentierten wir damit, dass auch kantonale Behörden angehalten sind Weisungen und Richtlinien einzuhalten. Eigenmächtige Sprachanpassungen liegen da schlicht nicht drin. Und gerade in Schulen sollen den Kindern und Jugendlichen die geltenden Regeln der Deutschen Rechtschreibung gelehrt werden und nichts Anderes. Geltende Regeln kennen in der sprachlichen Gleichberechtigung nun mal ‚nur‘ weiblich und männlich.  Was daran so falsch sein soll, werde ich wohl nie verstehen.

Am Ende unterlagen wir knapp mit 62 : 66 Stimmen. Sprich, die Motion wurde angenommen, jedoch abgeschrieben, da sie als bereits umgesetzt angesehen wurde.

Wir nehmen den Regierungsrat somit nun beim Wort und werden auch künftig genau hinschauen ob er seine Kontrollaufgabe auch übernimmt. Denn auch Staatsbetriebe und kantonale Institutionen müssen sich an Weisungen und Richtlinien halten, ganz egal ob diese ihnen gefallen oder nicht.

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